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Generalversammlung: Ablauf, Einladung & Beschlüsse

Dominik Ganzer3. Februar 20269 Min. Lesezeit
Generalversammlung: Ablauf, Einladung & Beschlüsse

Die Generalversammlung (auch Mitgliederversammlung) ist das höchste Organ eines Vereins. Sie ist der Ort, an dem die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden — von der Wahl des Vorstands bis zur Änderung der Statuten. In diesem Artikel erfährst du alles über den korrekten Ablauf.

Wann muss eine Generalversammlung einberufen werden?

Das Vereinsgesetz schreibt vor, dass mindestens alle fünf Jahre eine Generalversammlung stattfinden muss. In der Praxis sehen die meisten Vereinsstatuten eine jährliche ordentliche Generalversammlung vor. Darüber hinaus kann eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wenn es besondere Anlässe gibt oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.

Die Einladung: Form und Fristen

Die Einladung zur Generalversammlung muss rechtzeitig erfolgen — die genaue Frist richtet sich nach den Statuten (typischerweise zwei bis vier Wochen vorher). Die Einladung muss enthalten: Datum, Uhrzeit und Ort der Versammlung, die Tagesordnung mit allen Beschlusspunkten und den Hinweis auf allfällige Anträge. Die Form der Einladung (Brief, E-Mail, Aushang) muss ebenfalls den Statuten entsprechen.

Tagesordnung richtig gestalten

Eine typische Tagesordnung umfasst: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung, Tätigkeitsbericht des Vorstands, Kassabericht und Rechnungsprüfungsbericht, Entlastung des Vorstands, Neuwahlen (falls fällig), Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Behandlung von Anträgen und Allfälliges.

Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

Die Beschlussfähigkeit richtet sich nach den Statuten. Typischerweise ist die Generalversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, wird oft eine halbe Stunde später eine zweite Versammlung abgehalten, die unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig ist.

Besondere Mehrheiten

Während einfache Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst werden, erfordern bestimmte Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit: Statutenänderungen erfordern typischerweise eine Zweidrittelmehrheit. Die Auflösung des Vereins erfordert ebenfalls eine qualifizierte Mehrheit. Die genauen Regelungen müssen in den Statuten festgelegt sein.

Das Protokoll

Jede Generalversammlung muss protokolliert werden. Das Protokoll muss enthalten: Datum, Ort und Dauer der Versammlung, Anzahl der anwesenden Mitglieder, die Tagesordnung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse mit Abstimmungsergebnissen und die Unterschriften des Protokollführers und des Vorsitzenden.

Praktische Tipps

Bereite eine Anwesenheitsliste vor, die von allen Teilnehmern unterschrieben wird. Erstelle Vorlagen für Stimmzettel bei geheimen Abstimmungen. Halte die Statuten und das Protokoll der letzten Versammlung bereit. Im VereinsKit Visionärs Club erhältst du alle nötigen Vorlagen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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