Deinen Verein gründen –
Schritt für Schritt
Wir erklären dir alles, was du für eine erfolgreiche Vereinsgründung in Österreich wissen musst – und begleiten dich durch jeden Schritt nach dem Vereinsgesetz 2002.
Kostenlos starten →In 6 Schritten zum eigenen Verein
Von der Idee bis zur ZVR-Eintragung – transparent und verständlich erklärt.
Erstberatung & Zielfindung
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deinen Vereinszweck, die Mitgliederstruktur, Gemeinnützigkeit und alle rechtlichen Anforderungen nach dem österreichischen Vereinsgesetz 2002.
Statutenerstellung
Wir erstellen individuelle Vereinsstatuten gemäß §3 VerG – mit klarer Zweckbeschreibung, Organstruktur, Schlichtungsregelung und allen Pflichtinhalten.
Gründungsversammlung
Mindestens 2 Gründungsmitglieder beschließen die Statuten und wählen die Vereinsorgane. Wir stellen Einladungsvorlage, Protokoll und Beschlussvorlagen bereit.
Errichtungsanzeige
Wir bereiten die Errichtungsanzeige vor und reichen sie bei der zuständigen Vereinsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Magistrat) ein.
Vier-Wochen-Frist
Die Behörde hat vier Wochen Prüfzeit. Ergeht keine Untersagung, ist dein Verein rechtlich existent und erhält seine ZVR-Zahl.
Fertig – dein Verein ist da!
Nach Ablauf der Frist kannst du dein Vereinskonto eröffnen, Mitglieder aufnehmen und loslegen. Wir begleiten dich auf Wunsch weiter.
Was du für die Gründung brauchst
Diese Anforderungen musst du für die Vereinsgründung in Österreich erfüllen.
Mindestens 2 Gründungsmitglieder
Für die Vereinsgründung in Österreich benötigst du mindestens zwei natürliche oder juristische Personen.
Vereinsname & Zweck
Der Vereinsname muss eine Unterscheidung von bestehenden Vereinen ermöglichen. Der Zweck muss ideell (nicht gewinnorientiert) sein.
Organstruktur
Ein leitendes Organ (Vorstand) und ein Aufsichtsorgan (z.B. Rechnungsprüfer) sind verpflichtend. Eine Generalversammlung als oberstes Organ ist Standard.
Statuten (Satzung)
Rechtskonforme Statuten mit allen Pflichtangaben gemäß §3 Vereinsgesetz 2002, inklusive Schlichtungseinrichtung.
Errichtungsanzeige
Die Anzeige der Vereinserrichtung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Magistrat.
Vertretungsbefugte Personen
Die Angabe der organschaftlichen Vertreter (Name, Geburtsdatum, Adresse) für die Errichtungsanzeige.
Was kostet eine Vereinsgründung?
In Österreich ist die Vereinsgründung gebührenfrei – alle Kosten transparent auf einen Blick.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Errichtungsanzeige bei der Behörde | kostenlos |
| ZVR-Eintragung | kostenlos |
| Bankkonto-Eröffnung | je nach Bank |
| VereinsKit Visionärs Club (3–12 Monate) | 1.090–2.999 € |
| Einzelberatung (60 Min.) | ab 130 € |
Alle Preise verstehen sich netto. Die Vereinsgründung selbst ist in Österreich gebührenfrei.
Diese Dokumente erstellen wir für dich
Du musst dich um nichts kümmern – wir liefern alles Notwendige.
Vereinsrecht in Österreich
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für deine Vereinsgründung.
Vereinsgesetz 2002 (VerG)
Das VerG regelt die Gründung, Organisation und Auflösung von Vereinen in Österreich. Es definiert die Pflichtinhalte der Statuten, die Errichtungsanzeige und die behördliche Aufsicht.
Bundesabgabenordnung (BAO)
Die §§34–47 BAO regeln die steuerliche Gemeinnützigkeit. Hier sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Verein festgelegt.
Zentrales Vereinsregister (ZVR)
Jeder rechtlich existente Verein erhält eine ZVR-Zahl und wird im Zentralen Vereinsregister des BMI geführt. Die ZVR-Zahl dient als Identifikationsnummer gegenüber Behörden und Banken.
Vereinsbehörde
Die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ist die zuständige Vereinsbehörde für die Prüfung der Errichtungsanzeige und die laufende Aufsicht.